Berlin: Auch wenn es schwer ist, aktuelle Zahlen zur Nutzung des mit dem Bundesteilhabegesetz bundesweit eingeführten Budget für Arbeit als Alternative zu einer Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen zu finden, zeichnet sich ab, dass die Zahl der bisherigen Nutzer*innen des Budgets weit hinter den ursprünglichen Erwartungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zurück bleibt. Die aktuelle Zahl der Nutzer*innen dürfte einem Bericht auf reha-recht.de von Anfang 2021 zufolge nur knapp über 1.000 liegen.

"Zählt man die bisher bewilligten Budgets für Arbeit (inklusive der Budgets für Arbeit der Modellregionen) zusammen, kommt man auf etwas über 1 000 (1037). Damit liegen die Zahlen deutlich unter den Erwartungen des BMAS", heißt es in dem Beitrag von Lea Mattern von der Humboldt Universität, der auf der Plattform www.reha-recht.de veröffentlicht wurde. Diese bisher geringe Nutzung des Instruments zur Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wird von vielen Behindertenverbänden kritisch betrachtet. Für das NETZWERK ARTIKEL 3 ist dies ein Beleg dafür, dass man den Werkstätten für behinderte Menschen die Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht überlassen dürfe, sondern die Vermittlung behinderter Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch das Budget für Arbeit gezielt gefördert werden muss.

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