Bremen: Während im Bundesteilhabegesetz die Höhe der Leistungen im Rahmen des Budgets für Arbeit als Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen begrenzt ist, haben einige wenige Bundesländer ihren Entscheidungsspielraum genutzt und höhere Sätze vereinbart, die an Arbeitgeber*innen gezahlt werden können. Bremen und Rheinland-Pfalz sind hier derzeit vorne, gefolgt von Bayern. Der Landesbehindertenbeauftragte von Bremen hat nun dargestellt, wie der höhere Satz in Bremen erreicht werden konnte.

"Nachdem sich der Landesbehindertenbeauftragte im Januar 2019 mit einem Schreiben an die arbeitsmarkt-, behinderten-, bildungs- und sozialpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Bürgerschaftsfraktionen gewandt hat, verständigten sich die  Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU, DIE LINKE und  der FDP auf folgende Änderung:  In § 4 des Gesetzes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes werden die Wörter "höchstens aber die durchschnittlich pro Arbeitsplatz im  Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen im Land Bremen entstehenden Kosten" gestrichen", heißt es auf der Internetseite des Bremer Landesbehindertenbeauftragten Dr. Joachim Steinbrück.

Weiter wird dort aus der Begründung für diese Änderung zitiert: "Der Bundesgesetzgeber hat den Bundesländern die Möglichkeit eingeräumt,  vom höchstmöglichen Förderbetrag von 40 Prozent der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nach oben abzuweichen. Hiervon soll das Land Bremen konsequent Gebrauch machen, um Anreize zu stärken."

Die Bürgerschaft hat das Gesetz mit den Änderungen in zweiter Lesung am  27. Februar 2019 beschlossen. Der Landesbehindertenbeauftragte sowie der  Landesteilhabebeirat begrüßen die Entscheidung der Bürgerschaft ausdrücklich. Das heißt, dass in Bremen nun Budgets für Arbeit statt wie in vielen anderen Bundesländern bis zu 60 Prozent der Bezugsgröße bewilligt werden können. Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern, die diesen Schritt nicht vollzogen haben, bietet dies ein Spielraum von einigen hundert Euro mehr für die Inklusion auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Neben Bremen hat auch Rheinland-Pfalz diesen Schritt geschafft, denn dort hat man bereits viel Erfahrung mit dem Budget für Arbeit. 

Link zu den Informationen des Landesbehindertenbeauftragten zum Prozess für die geschaffene gesetzliche Regelung in Bremen